Für Ihre Sicherheit ist das Tourengehen auf unseren Pisten ausnahmslos untersagt!
Aus unserer Pflicht für die Sicherheit des abfahrenden Skigastes ist das Tourengehen auf unseren Skipisten in Radstadt-Altenmarkt und Zauchensee-Flachauwinkl ausnahmslos verboten.
Wir bitten Sie, die Warntafeln, Sicherheitshinweise und Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten und Folge zu leisten.
Auszug aus "Rechtsgrundlagen der Pistensperre für Pisten-Tourengeher"
Seilbahnunternehmen sind auf Grund des mit ihren Skigästen abgeschlossenen Beförderungsvertrages auch verpflichtet, eine geeignete Abfahrt zur Verfügung zu stellen. Die Liftgesellschaft trifft insoweit eine Verkehrssicherungspflicht, als Skifahrer auf eine sorgfältige Anlage der Piste und auf den Aufschluss unvorhergesehener Gefahren vertrauen dürfen.
Der Pistenhalter, der eine Piste als solche herstellt und widmet, ist als Grundeigentümer oder Servitutsberechtigter berechtigt, die Benützung der Skipiste zu regeln, wobei er auch befugt ist, die Benützung der Piste zu untersagen.
Bei auf Grund Schneemangels eingeschränkten Pistenbreiten, im Bereich von ohnedies schmalen Pisten, an unübersichtlichen Pistenstellen und bei hoher Skifahrerfrequenz stellen Tourengeher auf Skipisten eine Gefahrenquelle dar, insbesondere wenn sie in großer Anzahl, in Gruppen oder pistenquerend Skipisten begehen. In solchen Fällen hat der Pistenhalter nicht nur das Recht, sondern sogar die Verpflichtung, Pisten für die Benutzung zu sperren.
Wir danken für das Verständnis!
Gesamte Rechtsgrundlage als pdf...